Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der

Firma Holz Projekt Zschoche

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Firma Holz Projekt Zschoche. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Ergänzend gelten die Vorschriften der VOB/B sowie – soweit einschlägig – die technischen Vertragsbedingungen der VOB/C.

2. Vertragsunterlagen

Dem Angebot beigefügte Zeichnungen, Pläne oder Abbildungen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Vom Auftraggeber bestätigte Abbundzeichnungen gelten als verbindlich. Sämtliche Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung vervielfältigt oder Dritten überlassen werden. Bei Nichtbeauftragung sind sie auf Anforderung unverzüglich zurückzugeben.

3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Ausführung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen (z. B. ungehinderter Zugang zur Baustelle, Bauwasser, Stromversorgung, Lagerflächen). Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich Fristen entsprechend; entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet.

4. Termine und Fristen

Leistungs- und Fertigstellungstermine gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung als verbindlich. Bei höherer Gewalt oder anderen unverschuldeten Verzögerungen verlängern sich die Fristen angemessen. Bei Verzug des Auftragnehmers ist der Auftraggeber zur Setzung einer angemessenen Nachfrist verpflichtet. Erst nach deren fruchtlosem Ablauf ist ein Rücktritt vom Vertrag zulässig.

5. Annahmeverzug

Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder unterlässt er erforderliche Mitwirkungshandlungen, sind wir berechtigt, entstehende Mehrkosten und Schäden geltend zu machen. Der Gefahrübergang tritt in diesem Fall zum Zeitpunkt des Verzugseintritts ein.

6. Gewährleistung und Mängelanzeige

Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt 4 Jahre ab Abnahme (§ 13 VOB/B). Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 6 Werktagen, schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen.
Mängel, die auf äußere Einflüsse, unsachgemäßen Gebrauch oder höhere Gewalt zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Ist eine Mängelbeseitigung unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, ist eine angemessene Minderung zu vereinbaren. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

7. Eigenschaften des Holzes

Holz ist ein Naturprodukt. Abweichungen in Farbe, Maserung, Struktur oder Ästen sind materialtypisch und stellen keinen Mangel dar. Der Auftraggeber hat sich über die naturgegebenen Eigenschaften vorab zu informieren und bei Bedarf fachkundigen Rat einzuholen.

8. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte und eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Holz Projekt Zschoche. Der verlängerte Eigentumsvorbehalt gilt auch gegenüber Dritten bei Weiterveräußerung.

9. Erweitertes Pfandrecht

Der Firma Holz Projekt Zschoche steht ein vertragliches Pfandrecht an vom Auftraggeber eingebrachten Sachen zu, soweit diese im Eigentum des Auftraggebers stehen und mit offenen Forderungen in Zusammenhang stehen.

10. Preise und Angebot

Alle Preise verstehen sich netto, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Angebotsbindung beträgt 4 Wochen, sofern nicht anders vereinbart. Angebotsunterlagen wie Leistungsverzeichnisse, Abbundpläne oder Materiallisten sind kostenpflichtig, werden bei Auftragserteilung aber verrechnet.

11. Zahlungsbedingungen

Abschlagsrechnungen: sofort fällig nach Zugang

Schlussrechnungen: zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Zugang

Bei GU-Verträgen: 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung

Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie Mahnkosten in Höhe von 5,00 € pro Mahnung an. Zusatzleistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

12. Haftungsbeschränkung

Für einfache Fahrlässigkeit haften wir – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – nicht. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte ohne Einwilligung oder gesetzliche Grundlage.

14. Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung

Die Firma Holz Projekt Zschoche ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr

15. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Dresden. Es gilt deutsches Recht.

16. Schriftform und Nebenabreden

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind nicht verbindlich.

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.